Einführung/Tips

für Reisen mit dem Paramotor

(April 2005)

 

Das Hauptproblem bei Reisen mit dem Paramotor ist größtenteils das begrenzte Gewicht, welches bei Langstreckenflügen bei 20 kg und bei Inlandsflügen in der Regel bei 10 kg liegt. Mit sehr wenig eigenem Gepäck, aber mit dem ganzen Equipment werden mindestens 50 kg erreicht. Als Alleinreisender muß man deshalb mit zusätzlichen weiteren Kosten für Übergepäck rechnen, welche den Preis eines regulären Flugtickets für eine weitere mitreisende Person bei weitem übersteigen können.

Taucher und Golfer erhalten bei den meisten Fluggesellschaften zwischen 15 kg und 20 kg Freigepäck.

Meldet aber auf keinen Fall den Paramotor als Tauchgepäck/Golfgepäck an, nur um in den Genuß von mehr Freigepäck zu kommen. Das kann ins Auge gehen. Denn selbst wenn das Einchecken des Gepäcks am Terminal erfolgreich war - das Personal kann euch hierbei nach dem Inhalt befragen - wird es auf dem Weg zum Flugzeug nochmals durchleuchtet und dabei kann sehr einfach festgestellt werden, ob sich tatsächlich um Tauchgepäck oder um etwas anderes handelt. Wird nun festgestellt, daß es sich bei dem Inhalt der Tasche um einen Motor handelt, wird oder kann dies vom Sicherheitsdienst der Airline überprüft werden. Da das Gepäck beim Einchecken jedem Reisenden auf der Bordkarte zugeordnet wurde, ertönt vor dem Einsteigen ins Flugzeug beim Einlesen der Bordkarte ein Signalton und man wird höflich zur Seite gebeten, um vom Sicherheitsdienst über Art und Inhalt des Gepäcks Auskunft zu geben. Jetzt bleibt leider nur noch wenig Zeit, um diese Mitarbeiter davon zu überzeugen, daß es sich hierbei entweder um einen neuen, ungebrauchten Motor oder um einen gebrauchten, aber von Öl und Benzin gereinigten Motor handelt. In der Regel gehen die Airline-Mitarbeiter auf "Nummer Sicher" und das Gepäckstück wird nicht befördert, da es sich um Gefahrgut handelt und als Fracht zu befördern ist. Man wird also vor die Wahl gestellt, die Reise ohne dieses Gepäckstück anzutreten oder auf die Beförderung als Passagier - sprich auf den Flug zu verzichten.

Packt deshalb Motor und den Rest der Gleitschirmausrüstung getrennt. Dann bleibt in so einem Falle wenigstens die Chance am Urlaubsort nach einem geeigneten Flugberg ohne Motorhilfe zu suchen.

Meldet den Paramotor als Sportgepäck an. Sollte nach dem Inhalt gefragt werden, dann entweder ehrlich sein und als "Motor fürs Gleitschirmfliegen" angeben - hier können Fotos über Start und Flug sehr hilfreich sein - oder als "mechanische Teile ohne Betriebsstoffe" deklarieren. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, Vergaser, Auspuff und Tank vom Motor abzumontieren und separat in einem anderen Koffer zu transportieren. Viele Airlines befördern Sportgepäck bis 20 kg gegen Aufpreis. Das restliche Mehr-Gewicht ist Verhandlungssache.

Außerhalb Europas - speziell in Asien treten diese Probleme der Motorbeförderung relativ sehr selten auf. Auch hier wird man zwar nach dem Inhalt befragt, aber ein Motor wird anstandslos befördert. Allerdings wird man beim Übergepäck zur Kasse gebeten.

Airlines welche einen Paramotor befördern:

Malaysian Airlines

Singapore Airlines

Airlines welche nicht befördern:

Lufthansa

Cathay Pacific

LTU - bzw. die meisten Charterfluggesellschaften

Nehmt außerdem auch Ersatzteile wie Propeller, Keilriemen und Öl mit.

Alles weitere wie Zündkerzen etc. sowie eventuell anfallende Reparaturen lassen sich vor Ort ausführen, da ein Großteil der Bevölkerung ebenfalls mit 2-Takt-Motoren unterwegs ist und "an jeder Ecke" ein Reparaturbetrieb zu finden ist.

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